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Stadtelternrat

Der Stadtalternrat fungiert als die Gemeindeelternvertretung nach § 18 Abs. 4 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und ist bei allen der Betreuung von Kindern betreffenden Fragen im Stadtgebiet zu beteiligen. Der Stadtelternrat wird für die Dauer von zwei Jahren aus der Mitte der gewählten Elternkuratorien aller neun Gemeinschaftseinrichtungen gewählt.

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Stadtelternrat Wahlperiode 2023-2025

Der Stadtelternrat ist ein wichtiges Organ der Elternbeteiligung und besteht aus den Vorsitzenden der Elternkuratorien je Einrichtung. Die Stadt Sandersdorf-Brehna betreibt 9 Gemeinschaftseinrichtungen in Trägerschaft:

Kita "Glückspilz" - Mitglied Kai Tkalec
Kita "Pfingstanger" - Mitglied Sandra Fiedler
Hort Sandersdorf - Mitglied Nadine Krämer
Kita "Max und Moritz" - Mitglied Sebastian Felkl
Hort Zscherndorf - Mitglied Grit Quinque
Kita "Sonnenschein" - Mitglied Enrico Joswiak
Kita "Borstel" - Mitglied Nadine Fischbach
Hort Brehna - Mitglied Antje Brühl-Walther
Kita "Villa Kunterbunt" - Mitglied Daniel Berg

Der Stadtelternrat vertritt die Interessen der Eltern und Kinder gegenüber den Kindertagesstätten, Horten und der Stadtverwaltung als Träger der Einrichtung. Er berät ihn bei wichtigen Entscheidungen und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Eltern, Kitas, Horten und anderen Bildungseinrichtungen. Der Stadtelternrat unterstützt und koordiniert die Arbeit der einzelnen Elternkuratorien der Kitas und Horte in der Stadt und er nimmt Einfluss auf bildungs- und erziehungspolitische Entscheidungen auf kommunaler Ebene.

Den Vorsitz hat aktuell Herr Kai Tkalec inne. Frau Nadine Fischbach fungiert als seine Stellvertretung. 
Der Stadtelternrat trifft sich regelmäßig, um aktuelle Themen zu diskutieren, Strategien zu entwickeln und Entscheidungen zu treffen.
Durch diese Arbeitsweisen trägt der Stadtelternrat dazu bei, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern, Betreuungspersonal und Stadtverwaltung zu stärken.