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Freiwillige Feuerwehr Sandersdorf-Brehna

Zur Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sandersdorf-Brehna gehören die Ortsfeuerwehren aus Brehna, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin, Renneritz, Roitzsch, Sandersdorf-Brehna und Zscherndorf. 2022 waren 187 Kameradinnen und Kameraden im aktiven Dienst. Weitere 45 Mitglieder gehörten der Alters- und Ehrenabteilung sowie 124 der Kinder- und Jugendfeuerwehr an. (Stand 31.12.2022)

Einsatzgebiet

Auf einer Fläche von 82 km² befinden sich Wald-, Wohn- und Wassergebiete neben Industrie- und Gewerbegebieten und landwirtschaftlichen Flächen. Weiterhin gehören in das Einzugsgebiet 11 km Autobahn, 38 km Bundesstraße, 29 km Kreisstraße sowie zwei ICE-Strecken (Halle-Leipzig, Leipzig-Bitterfeld) mit einer Länge von 22 Kilometern.

Ehrenamt

Präventiv sind die Kameradinnen und Kameraden zur Absicherung von Veranstaltungen oder auch im Bereich der Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten tätig.

Einsatzarten im Stadtgebiet

  • Löschen von Bränden

  • technische Hilfeleistungen

  • Auslösen von Brandmeldeanlagen

Die Stadtwehrleitung

Die Stelle des Stadtwehrleiters ist derzeit unbesetzt.

Marcel Rechner

stellvertretender Stadtwehrleiter
Mitglied der FF Sandersdorf seit 1995

Übersicht der Ortswehrleiter und Stellvertreter

Ortswehr

Ortswehrleiter

stellvertretender Ortswehrleiter

OF Brehna

Andreas Wolkenhaar

Torsten Deutsch

OF Glebitzsch

Volker Bachmann

Thomas Hüttig

OF Heideloh

Christoph Schwarz

Christian Bruder

OF Petersroda

Sascha Kitzing


OF Ramsin

Frank-Joachim Böttcher

 

OF Renneritz

Silvio Appelt

Martin Hauschildt

OF Roitzsch

Marvin Schubert

Stefan Rosenkranz

OF Sandersdorf

Volkmar Wilke

Maik Niklas

OF Zscherndorf

Denis Junge

Tilo Sommerlatte

Bekanntmachungen

Wahl zum Vorschlagsverfahren der/des ehrenamtlichen Stadtwehrleiterin/Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna

Am Freitag, dem 09.08.2024 findet
in der Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
im Bürgerraum des „Paul-Othma-Hauses“
Am Sportzentrum 19 06792 Sandersdorf-Brehna

die Wahl zum Vorschlagsverfahren des/der ehrenamtlichen Stadtwehrleiterin/Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna statt.

Der Stadtwehrleiter ist gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts für die Dauer von sechs Jahren in dem Amt einzusetzen. Er hat hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und ist durch den Träger der Feuerwehr für diesen Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Zum Ehrenbeamten der Feuerwehr darf nur berufen werden, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Neben der Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind nach § 3 Abs. 4 Nr. 3 LVO-FF nachfolgende Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu erbringen: - die abgeschlossene Ausbildung zum „Verbandsführer“, - die Funktionsübertragung zum „Verbandsführer“ - eine Mindestdienstzeit in der Funktion „Verbandsführer“ von einem Jahr und - der abgeschlossene Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“.

Wahlvorschläge für die Besetzung der Funktion der/des ehrenamtlichen Stadtwehrleiterin/Stadtwehrleiters sind bis zum 19.07.2024, 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna schriftlich einzureichen.

Wahlvorschläge können von allen Mitgliedern des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna eingereicht werden. Als Wahlleiterin des Vorschlagsverfahrens wird benannt: Frau Jana Pratsch Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Wahlberechtigt sind ausschließlich die im Einsatzdienst tätigen Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna unter Vorlage eines gültigen Feuerwehrdienstausweises sowie einem Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass). Für das Vorschlagsverfahren wird ein Wählerverzeichnis geführt.

In der Zeit vom 26.07.2024 bis 09.08.2024 kann durch Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder per E-Mail in der Zeit vom 26.07.2024 bis 09.08.2024 um 09:00 Uhr angefordert werden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Briefwahlunterlagen bis spätesten den 09.08.2024 um 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Stadt Sandersdorf-Brehna vorliegen. Während des Zeitraums der Briefwahl hat auch jede/r Wahlberechtigte die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl im Rathaus der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ordnungsverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna während den Öffnungszeiten abzugeben.

Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt am 09.08.2024 ab 19:00 Uhr im Bürgerraum des „Paul-Othma-Hauses“ Am Sportzentrum 19 06792 Sandersdorf-Brehna. Am Anschluss wird das Ergebnis des Vorschlagsverfahrens öffentlich bekannt gegeben.

Ordnungsverwaltung Stadt Sandersdorf-Brehna