Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Abgabe von Vorschlägen von Wahlberechtigten als Beisitzer sowie ihre Stellvertreter für den Stadtwahlausschuss der Stadt Sandersdorf-Brehna
Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz für das Land SachsenAnhalt (KWG LSA) i. V. m. § 4 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit jeweils gültigen Fassung fordere ich hiermit die im Wahlgebiet der Stadt Sandersdorf-Brehna vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 31.12.2023 Wahlberechtigte der Stadt Sandersdorf-Brehna als Beisitzer sowie ihre Stellvertreter für den Stadtwahlausschuss vorzuschlagen.
Diese Vorschläge sind unter Angabe des Namens, der Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit unter der E-Mail-Adresse stefanie.gerstner@sandersdorf-brehna.de oder der nachfolgenden Anschrift einzureichen:
Stadt Sandersdorf-Brehna
Wahlbüro
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna
Dem Stadtwahlausschuss obliegt die Vorbereitung und Leitung der Wahl sowie die Feststellung und Nachprüfung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Stadt Sandersdorf-Brehna.
Der Stadtwahlausschuss besteht aus der Stadtwahlleiterin als Vorsitzende und 4 Beisitzern sowie ihren Stellvertretern. Unverzüglich nach Ablauf der oben genannten Frist werden die Beisitzer und die stellvertretenden Beisitzer in den Stadtwahlausschuss berufen. Hinsichtlich der Berufung weise ich darauf hin, dass die Beisitzer und ihre Stellvertreter des Stadtwahlausschusses gemäß § 10 Abs. 1 KWG LSA aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes oder nach § 10 Abs. 1a oder § 9 Abs. 1a berufen werden. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig (§ 13 Abs. 1 KWG LSA). Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kommen als Beisitzer oder ihre Stellvertreter nicht in Betracht (§ 13 Abs. 2 KWG LSA). Die Ablehnung der Übernahme oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richtet sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA.
gez. Steffi Syska
Stadtwahlleiterin