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Fundbüro

Sie haben einen Schlüssel, einen Ring oder einen anderen Gegenstand verloren? Möglicherweise wurde dieser im Fundbüro der Stadt Sandersdorf-Brehna abgegeben.

Vielleicht haben Sie aber auch ein Fahrrad oder ein Handy gefunden? Dann können Sie dieses im Fundbüro abgeben. Hier wird von Dokumenten über Schlüssel, Schmuck und Geldbörsen bis hin zu Handys und Fahrrädern alles verwahrt, was verloren gehen kann. Bitte bedenken Sie, dass es im Regelfall einige Tage dauert, bis die Fundgegenstände im Fundbüro eingehen. Eine Anfrage lohnt sich daher meist erst nach einer Woche.

Das Fundbüro gehört mit zu den Aufgaben des Einwohnermeldeamtes. Hier stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zwei Standorten zur Verfügung:
Hauptverwaltung in Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
Bürgerbüro in der Ortschaft Brehna, Bitterfelder Straße 28/29, 06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna

Online-Terminvergabe für das Einwohnermeldeamt

Sie haben etwas gefunden?

Damit der Verlierer schnell wieder zu seinem Eigentum kommt, können Sie die Fundgegenstände im Fundbüro der Stadt Sandersdorf-Brehna zu den Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter abgeben.

Sperrige Gegenstände, wie z.B. Fahrräder, werden nur in der Hauptverwaltung entgegengenommen und verwahrt.

Bitte beachten Sie, dass für Fundsachen ab einem Wert von 10 EUR eine generelle Anzeigepflicht besteht. Daher muss der Finder den Fund im Fundbüro schnellstmöglich anzeigen. Dafür haben Sie als ehrlicher Finder die Möglichkeit, Finderlohn geltend zu machen. Dieses müssen Sie bei der Anzeige der Fundsache mitteilen.

Die Fundsachen werden sechs Monate im Fundbüro verwahrt. Kann innerhalb dieser Frist kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, haben Sie nach Ablauf der sechs Monate die Möglichkeit das Eigentum an der Sache zu erwerben (in Ausnahmefällen nicht möglich). Hierfür wird eine entsprechende Gebühr fällig.

Die Rechtsgrundlagen rund um den Fundgegenstand sind in den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.

Sie haben etwas verloren?

Bitte erkundigen Sie sich zuerst hier oder telefonisch, ob das, was Sie verloren haben, bereits im Fundbüro angekommen bzw. abgegeben worden ist.

Haben Sie etwas in den städtischen Einrichtungen (z.B. Kita´s, Freibad Roitzsch, etc.) verloren, dauert es im Regelfall einige Tage, bis die Fundgegenstände im Fundbüro eingehen. Daher empfehlen wir Ihnen in diesen Fällen, als erstes vor Ort nachzufragen. Eine Anfrage im Fundbüro lohnt sich meist erst nach frühestens einer Woche nach dem Verlust.

Auf Antrag wird eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) für Sie und Ihre Versicherung ausgestellt, dass gestohlene Gegenstände nicht im Fundbüro abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden. Diese Negativbescheinigung ist gebührenpflichtig.

Gibt es die Möglichkeit der Online-Suche nach Fundsachen?

Fundsachen werden sowohl hier als auch unter www.fundbürodeutschland.de veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis: Bargeldfunde werden nicht im Internet veröffentlicht. Falls Sie Bargeld verloren haben wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fundbüros.

Gebühren für die Verwahrung von Fundsachen

Für die Tätigkeit des Fundbüros und die Aufbewahrung von Fundgegenständen werden Gebühren für die Verwahrung nach den Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) i.V.m. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.

Erfolgt eine öffentliche Versteigerung von Fundgegenständen?

In der Regel findet einmal jährlich eine Versteigerung der Fundfahrräder und Fundgegenstände statt, die Ihren Besitzern nicht zugeordnet werden konnten.

Die Termine werden mittels amtlicher Bekanntmachung im Amtsblatt „Der Lindenstein“, hier auf der städtischen Homepage sowie unter www.fundbürodeutschland.de veröffentlicht.

Wie erfolgt die Abholung der Fundgegenstände?

Fundgegenstände können vom Eigentümer oder, nach Eigentumserwerb, vom Finder nach Terminvereinbarung im Fundbüro abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass wir Fundsachen nur herausgeben können, wenn diese Ihrer genauen Beschreibung entspricht und ggf. die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie zur Abholung als Eigentümer einen Eigentumsnachweis bzw. als Finder die Fundanzeige und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Wichtiger Hinweis: Sperrige Gegenstände (z.B. Fahrräder) können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Hauptverwaltung abgeholt werden.