Neue Grundsteuerreform: Wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger
Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft, die weitreichende Änderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer mit sich bringt. Ziel der Reform (Bedeutung: Umgestaltung/Verbesserung) ist es, die Grundsteuer gerechter und transparenter zu gestalten. In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte.
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf Grundstücke und Immobilien erhoben wird. Eine Reformierung wurde notwendig, da das bisherige System als veraltet und ungerecht empfunden wurde. Aus diesem Grund basiert die neue Regelung auf den aktuellen Bodenrichtwerten und der Art der Nutzung, womit eine gerechtere Verteilung der Steuerlast gewährleistet wird. Dadurch sollen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer nicht unverhältnismäßig oder bestimmte Eigentümergruppen nicht übermäßig belastet werden.
Das Bundesverfassungsgericht forderte daher eine Besteuerung nach den aktuellen Werten ab dem Jahr 2025. Zuständig für die Ermittlung und Bewertung sind die Finanzämter, welche die Eigentümerinnen und Eigentümer bereits im Jahr 2022 aufforderten, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Die anhand dieser Daten festgesetzte Steuermesszahl (Grundsteuermessbetrag) bildet die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Einwendungen gegen diese Festsetzung sind daher bei dem Finanzamt einzureichen, von dem Sie den Grundsteuermessbescheid erhalten haben.
Die festgesetzten Werte wurden der Stadt Sandersdorf-Brehna ebenso übermittelt und bilden die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025. In Multiplikation mit dem gemeindlichen Hebesatz ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. In der Stadt Sandersdorf-Brehna gelten seit dem Jahr 2014 für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 320 % und seit dem Jahr 2017 für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 380 %.
Die Grundsteuerreform stellte vor allem die Städte und Gemeinden vor Herausforderungen. Einerseits soll sich das Ziel der gerechten Verteilung bei der Erhebung der Grundsteuer auswirken, andererseits besteht die gesetzliche Verpflichtung, die gemeindlichen Haushalte auszugleichen. Für die meisten Städte und Gemeinden haben die neuen Grundsteuerwerte ein geringeres Grundsteueraufkommen zur Folge, weshalb die rechtliche Möglichkeit besteht, die Hebesätze rechnerisch an die neuen Werte anzupassen.
Auch die Stadt Sandersdorf-Brehna hat sich mit den Auswirkungen auf ihre Finanzen auseinandergesetzt und verschiedene Varianten berechnet. Trotz Mindererträgen in Höhe von ca. 350.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna insbesondere im Hinblick auf die Gleichberechtigung aller Steuerzahler in seiner Sitzung am 13.11.2024 die neue Hebesatzsatzung und die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze beschlossen.
Für zukünftige Entscheidungen, wie die Entwicklung des Hebesatzes aussehen wird, wird sich der Stadtrat gewissenhaft mit der kommunalen Finanzlage und der Rechtsprechung im nächsten Jahr auseinandersetzen.
So berechnet sich die Grundsteuer:
Für Fragen zu Ihrem Grundsteuermesswert oder anderen Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Grundbesitz befindet. Ihr zuständiges Finanzamt können Sie dem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform entnehmen oder unter https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer suchen.
Fachbereich Finanzen
Stadt Sandersdorf-Brehna