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Ortsrecht

Das Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Sandersdorf-Brehna und ihre Ortschaften geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Benutzungs- und Entgeltordnungen. 

Die Stadt hat nach Artikel 28 Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit über die von ihnen gewählten Ratsmitglieder die Möglichkeit, Ortsgesetze zu schaffen, die das örtliche Leben und das Arbeiten der Stadtverwaltung beeinflussen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten ortsrechtlichen Bestimmungen nach Fachbereichen und Themen geordnet.

Bau- und Ordnungsverwaltung

Feuerwehr

Friedhof

Haus- und Benutzungsordnungen städtischer Gebäude

Jugendbeirat

Kinder und Bildung

Weitere Satzungen

Stadtrat

Steuern und Finanzen