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Amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster für ein Gericht oder eine Behörde, dann beantragen Sie einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch.

Volltext

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse haben und darlegen.

Zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Gewährleistungsfunktion (amtlicher Auszug).

Dieser beinhaltet folgende Daten:

  • bezeichnende Daten (zum Beispiel Flurstücksnummer)
  • beschreibende Daten (zum Beispiel Flächeninhalt der Flurstücke) des Liegenschaftskatasters
  • Grundbuch und Eigentumsangaben als zum Beispiel Flurstücksnachweis,
  • Flurstücks und Eigentümernachweis
  • optional Bodenschätzungsangaben.

Sie erhalten den Auszug in Papierform.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder der Inhaber sonstiger Rechte und können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus erhalten Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch auch bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes oder bei den Gemeinden und Landkreisen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

10,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.  Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Sie können den amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Liegenschaften

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Bauverwaltung
Stefanie Heine, Anja Richter

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Dokumente

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