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Freizeitflächen und -einrichtungen

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Städte und Gemeinden bieten ihren Einwohnern im Rahmen ihrer finanziellen und örtlichen Möglichkeiten Freizeitflächen (Grillplatz, Park, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.) und Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.

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Zuständige Stelle

Schule und Kultur

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Zentrale Dienste und Soziales

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

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