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Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Friedhof und Sicherheit

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Ordnung und Recht
Kathleen Deutschbein und Elisabeth Schäpe

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

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