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Verunreinigung von Straßen melden

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Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.

Sie obliegt - bis auf wenige Ausnahmen - den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.

Wo, wie und wie oft die Straßenreinigung durch die Anlieger zu erfolgen hat, ist in den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Kommunen geregelt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Tiefbau und Grünflächen

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Bauverwaltung
Uwe Dirks

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

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