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Hundehaltung abmelden

Rundum informiert

Die Ordnungsverwaltung hat die wichtigsten Informationen zu diesem Thema bereits für Sie zusammengetragen.

Wenn Sie hier klicken, kommen Sie zur Unterseite «Informationen zur Hundean- und abmeldung«.

Hier finden Sie vorab detailierte Informationen.

Volltext

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Kosten

Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsverwaltung

Sachgebietsleiterin Jana Pratsch

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Ordnung und Recht

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna