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Als Wahlhelfer freiwillig melden

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes «Erfrischungsgeld»).

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Frist

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Organisation und Wahlbüro

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Zentrale Dienste und Soziales
Stefanie Gerstner

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Kontakt

Frau Stefanie Gerstner

Fachbereich Zentrale Dienste und Recht
Sachbearbeiterin Organisation und Wahlbüro

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna - Personal und Organisation

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna, Stadt

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