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Hundehaltung ändern wegen Umzug

Volltext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
 

Frist

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsverwaltung

Sachgebietsleiterin Jana Pratsch

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Ordnung und Recht

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna