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Hund anmelden

Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

Rundum informiert

Die Ordnungsverwaltung hat die wichtigsten Informationen zu diesem Thema bereits für Sie zusammengetragen.

Wenn Sie hier klicken, kommen Sie zur Unterseite «Informationen zur Hundean- und abmeldung«.

Hier finden Sie vorab detailierte Informationen.

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Frist

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsverwaltung

Sachgebietsleiterin Jana Pratsch

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Ordnung und Recht

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna