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Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes

Rundum informiert

Die Ordnungsverwaltung hat die wichtigsten Informationen zu diesem Thema bereits für Sie zusammengetragen.

Wenn Sie hier klicken, kommen Sie zur Unterseite «Informationen zur Hundean- und abmeldung«.

Hier finden Sie vorab detailierte Informationen.

Volltext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
 

Kosten

Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.



Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsverwaltung

Sachgebietsleiterin Jana Pratsch

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Ordnung und Recht

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna