Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
Rundum informiert
Die Ordnungsverwaltung hat die wichtigsten Informationen zu diesem Thema bereits für Sie zusammengetragen.
Wenn Sie hier klicken, kommen Sie zur Unterseite «Informationen zur Hundean- und abmeldung«.
Hier finden Sie vorab detailierte Informationen.
Volltext
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.