Fachbereich Finanzverwaltung
Leiterin Nicole Schlegel
Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna
- Telefon: +49 3493 801-0
- E-Mail: nicole.schlegel@sandersdorf-brehna.de
- Raum: Haus II, Zimmer 3
Elektronische Rechnung und Leitweg-ID
Was ist eine elektronische Rechnung?
Im Sinne der EU-Richtlinie 204/55/EU handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) um einen strukturierten Datensatz in den bei Bedarf rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können. Eine elektronische Rechnung ist somit eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen wird, sodass eine anschließende elektronische und automatisierte Verarbeitung ohne Medienbruch erfolgen kann. Eine bildhafte Darstellung der Rechnung (beispielsweise als PDF) entspricht nicht den Anforderungen der Europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Das bedeutet, dass der strukturierte Datensatz das Rechnungsoriginal ist.
Übermittlung einer Elektronischen Rechnung
Die Stadt Sandersorf-Brehna stellt die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im XML-Format zu empfangen. Der Standard XRechnung ist verbindlich anzuwenden.
Für die Übermittlung an die Stadt ist die zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Sachsen-Anhalt zu verwenden. Diese ist über den Direktaufruf https://serviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry/XRECHNUNG erreichbar. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Nutzungsbedingungen des Portals.
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass inhaltlich oder technisch fehlerhafte Rechnungen nicht verarbeitet werden, sondern nach Aufforderung in korrigierter Form erneut zu übermitteln sind.
Leitweg-ID
Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die korrekte Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.
Die Leitweg-ID der Stadt Sandersdorf-Brehna lautet 15082340-0000-87 und ist bei der Übermittlung einer elektronischen Rechnung zwingend anzugeben.
Die elektronische Rechnung gilt als eingegangen, sobald sie erfolgreich übermittelt wurde.